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Gebaudeenergiegesetz 2024 Pdf
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Sie planen eine bestehende Immobilie zu kaufen?

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Deutschland gelten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Vorgaben, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang umgesetzt werden müssen.

Wichtige Anforderungen:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs:
    Ist die oberste Geschossdecke oder das Dach nicht ausreichend gedämmt, muss eine nachträgliche Dämmung durchgeführt werden, um den Mindestwärmeschutz sicherzustellen.

  • Erneuerung veralteter Heizkessel:
    Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht weiter betrieben werden. Eine Ausnahme gilt für moderne Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen:
    Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen müssen nachträglich gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren.

Ausnahmen und Hinweise:

Für Eigentümer, die die Immobilie bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, gelten diese Nachrüstpflichten nicht.

Darüber hinaus ist beim Verkauf eines Hauses ein Energieausweis erforderlich, der Käufern Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes liefert.

Um die finanziellen Belastungen durch die energetischen Sanierungen zu reduzieren, lohnt es sich, Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.

Förderungen & Zuschüsse in Bezug auf eine anstehende Sanierung

In Deutschland gibt es attraktive Förderungen für die energetische Sanierung von Gebäuden, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden. Die Programme bieten Hausbesitzern finanzielle Unterstützung, um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern.

Fördermöglichkeiten des BAFA:

Das BAFA unterstützt insbesondere Einzelmaßnahmen an Gebäuden, die bereits seit mindestens fünf Jahren bestehen. Zu den wichtigsten Fördermaßnahmen gehören:

  • Dämmung der Gebäudehülle:
    Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren werden mit 15 % der Kosten gefördert. Falls ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 %.

  • Modernisierung der Anlagentechnik:
    Förderfähig sind etwa der Einbau von Lüftungsanlagen oder andere technische Verbesserungen, die ebenfalls mit bis zu 15 % gefördert werden. Mit einem iSFP-Bonus erhöht sich dieser Zuschuss auf 20 %.

  • Optimierung der Heizung:
    Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch alter Heizungspumpen werden mit 15 % gefördert, bei Vorliegen eines iSFP beträgt die Förderung 20 %.

Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, können sogar bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden.

Fördermöglichkeiten der KfW:

Die KfW übernimmt seit 2024 die Förderung für den Austausch alter Heizsysteme. Hierbei gilt:

  • Grundförderung:
    Für den Austausch von Heizungen gibt es eine Basisförderung von 30 % der Investitionskosten.

  • Zusätzliche Boni:

    • Ein Effizienzbonus von 5 % wird für den Einsatz besonders effizienter Wärmepumpen oder Systeme mit natürlichen Kältemitteln gewährt.
    • Der Klimabonus von 20 % steht Hausbesitzern zur Verfügung, die alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen (älter als 20 Jahre) ersetzen. Dieser Bonus wird ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert.
    • Ein Einkommensbonus von 30 % kann von Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro beantragt werden.

Die maximal förderfähigen Kosten für den Austausch eines Heizsystems betragen 30.000 Euro, was eine maximale Förderung von 21.000 Euro bedeutet. Werden weitere Maßnahmen kombiniert, können bis zu 90.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden, wodurch sich der maximale Zuschuss auf 33.000 Euro erhöht.

Wichtige Hinweise:

Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Es empfiehlt sich zudem, vor der Umsetzung einen genauen Überblick über die aktuellen Förderrichtlinien auf den Webseiten des BAFA und der KfW einzuholen oder einfach ihren Energieberater zu fragen.